Kommissionierung für Sie ganz einfach

Wir nehmen zzt nur ausgewählt Kommissionsware an ! Bitte telefonisch nachfragen ! 0172 9553898 (fast jederzeit) und 02166 295981 zu den Öffnungszeiten




 


Kommissionsvereinbarungen:

Mit der Abgabe von Kommissionsartikeln erhält der Kunde eine Kommissionsnummer. Diese Nummer verbleibt ausschliiesschlich beim Kunden und dient der Kennzeichnung der Ware und kann so dem Besitzer zugeordnet werden. Der Kunde verpflichtet sich seine Nummer zu dokumentieren.

Bei Abgabe von mehreren Artikel behält sich der Second Store vor, den Kunden telefoninisch zu informieren, wenn alle Artikel verkauft sind, bzw ein Verkaufserlös ist, der zur Ausszahlung kommen soll.

Die Daten der Benachrichtigungen werden dokumentiert,

Hat der Kunde den Verkaufserlös ein Jahr, nach der letzten Benachrichtigung nicht abgeholt, bwz um Überbeweisung gebeten , geht der Erlös an den Second Store.

Der Second Store behält sich vor, ab den dritten Monat der Ware, Artikel bis zu 30 % zu reduzieren um einen raschen Verkauf zu gewährleisten.

Ausgeschlossen sind hiervon nur Sättel und Artikel zu denen persönliche Absprache getroffen wurde.

Ware die aussortiert wurde, wird an Hand einer Liste dokumentiert,die im Geschäft aushängt.Die Frist ware abzuholen beträgt 6 Monate.Ist die Ware in diesem Zeitraum nicht abgeholt geht die Ware in des Eigentum des Second Store über, der über die Verwendung entscheidet.

Schäden an Kommissionsware, Diebstahl, Unterschlagung oder Schäden aus Brand, Wasser etc sind nur im Rahmen der Inhaltshaftpflicht abgedeckt.

Reklamation von second hand Ware ist nicht möglich. Es gilt gekauft wie gesehen. Ebenso ausgeschlossen ist generell der Umtausch von Sätteln, Reithelmen und Turnierbekleidung, neuen Gebissen und Ware an denen Veränderungen vorgenommen worden sind.  Mit der Abgabe von Kommissionsartikeln und Erhalt der Kommissionsnummer , sowie Annahme des Lieferscheins erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

Sattelanproben
Gegen eine Gebühr von 30, - Euro können Sie ein Sattelgitter ausleihen. Wir erklären Ihnen den genauen Umgang und das Anpassen auf dem Pferderücken. Im Geschäft wählen wir dann, unter Berücksichtigung ihrer eigenen Wünsche, einen oder auch mehre Sättel aus, die Sie zur Probe mitnehmen und ausprobieren können.

Bei dem Ausleihen eines jeden Sattels fallen Kautionsgebühren an. Diese betragen, wenn nicht anders vereinbart 50 % des ausgezeichneten Sattelpreises. 
Darüber hinaus muss der Betrag bar hinterlegt werden.

Das Ausfüllen eines Vertrages ist obligatorisch. Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis ! Für eine Sattelanprobe gewähren wir max 3 Tage bei Ihnen vor Ort. Eine Anprobe von hochwertigen Dressur,- Spring,- oder Westernsätteln ist über das Wochenende nicht möglich .

Diese Informationen ersetzen nicht ein persönliches Gespräch ! Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen- und ihrem Pferd (!) mit Rat und Tat zur Seite stehen können.